Bei der Revision des AKW Emsland wurden 40 Prozent des Rohrleitungssystems der Dampferzeuger überprüft und dabei Risse festgestellt. Diese meldepflichtigen Befunde räumte die RWE als sogenannte Wanddickenschwächungen um 47 bzw. 58 Prozent der Wandstärke ein. Die durchgeführte Prüfung von 40 Prozent der Heizrohre ist zwar mehr als üblich, schließt aber weitere Korrosionsschäden nicht aus. Trotz der Funde will die RWE das AKW Emsland in der KW26 am Abend des 27.06.2019 wieder hochfahren.
Dagegen rufen die bundesweite Anti-Atom-Organisation Ausgestrahlt, AKU Schüttorf und AgiEL zum Protest am Mittwoch, den 26.06.2019 von 17 bis 19 Uhr am Haupttor des AKW Emsland (Am Hilgenberg, Lingen) auf, denn „Ein Riss kommt selten allein“.
Eine vollständige Untersuchung ist aufgrund der innenliegenden Bauweise recht aufwändig durchzuführen – damit ist das Wiederanfahren des über 30 Jahre alten AKW mit deutlichen Risiken behaftet.
Dies zeigte sich 2017 im baugleichen AKW Neckarwestheim 2. Das AKW ging nach ersten Funden ohne vollständige Kontrolle aller Rohre wieder ans Netz und ein Jahr später wurden deutlich mehr Korrosionsschäden mit bis zu 90 prozentiger Schwächung der Rohre gefunden. Ein Leck oder gar Abriss eines der Rohre wäre ein komplizierter Störfall – Radioaktivität würde austreten. Im schlimmsten Fall könnte der ganze Reaktor unkontrollierbar werden.
„Wir fordern daher die niedersächsische Atomaufsicht auf, das AKW Emsland nicht wieder ans Netz zu lassen! Die Erfahrungen aus Neckarwestheim zeigen, dass Korrosionsprobleme systematisch unterschätzt werden. RWE darf sich hier nicht wegen des Aufwands der Prüfungen aus der Verantwortung stehlen“, so Christina Burchert vom Arbeitskreis Umwelt (AKU) Schüttorf.
Weitere Infos / Quellen:
- https://www.ausgestrahlt.de/_newsletter/aktion-am-akw-lingen-ein-riss-kommt-selten-allein/
- https://www.ausgestrahlt.de/informieren/atomunfall/gefahr-neckarwestheim/
- https://www.ausgestrahlt.de/media/mag41_WEB.pdf S. 12/13
- https://www.noz.de/lokales/lingen/artikel/1762563/kernkraftwerk-emsland-drei-meldepflichtige-befunde